Die Praxis ist an den Tierärztlichen Kleintier-Notdienst Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen.
Den aktuellen Notdienst
erfahren sie ab dem 01. März 2024 unter:
Telefonnummer
01805 843736
(kostenpflichtige Telefonnummer; 0,14 €/ aus dem Festnetz; 0,42 € aus dem Mobilfunknetz)
Änderung der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) ab Januar 2020
Liebe Patientenbesitzer,
zu dem ein oder anderen dürfte es eventuell schon vorgedrungen sein: ab Januar 2020 tritt eine GOT Überarbeitung zur Abrechnung von Notdienstleistungen in Kraft, welche die Tierarztkosten für Sie erhöht.
Zunächst einmal drei grundlegende Dinge:
1) die GOT ist ein Gesetz, keine Leitlinie oder Verordnung. Das bedeutet, ein Verstoß dagegen ist ein Gesetzesbruch.
2) Jeder Tierarzt in Deutschland ist dazu verpflichtet, seine Leistungen nach der GOT abzurechnen.
3) Die GOT soll dazu dienen, dass ein Wettbewerb unter Tierärzten nicht in Preisdumping und dadurch sinkende Qualität ausartet.
Was wurde genau geändert?
1) Es gibt eine generelle, zu bestimmten Zeiten immer abzurechnende Notdienstpauschale von 50 Euro. Dies soll Besitzer mit Banalitäten wie Krallen schneiden, Juckreiz seit mehreren Wochen oder einer seit einer Woche bestehende Lahmheit davon abhalten, den Notdienst zu "verstopfen".
2) es muss im Notdienst ab jetzt immer mindestens der zweifache Satz abgerechnet werden. Statt wie bisher bis zum dreifachen kann nun bis zum vierfachen Satz abgerechnet werden.
Die verpflichtenden Uhrzeiten lauten: 🕧
- Ab 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens des Folgetages
- an Wochenenden (Fr. 18- Mo. 8 Uhr)
- an Feiertagen (0-24 Uhr)
Ausnahme: Abendsprechstunden unter der Woche bis 20 Uhr sind ohne Zuschlag möglich.